Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund der Konsumentenschutzbestimmungen, die innerhalb der Umsetzung einer EU-Richtline mit Juni 2014 in Kraft getreten sind, bedarf es der ausdrücklichen Vereinbarung, dass Sie unsere Dienstleistungen (allgemeine Beratung in Immobilienangelegenheiten, objektbezogene Informationen, Besichtigungen, Vermittlung zwischen Ihnen und dem Verkäufer/Vermieter, …) in Anspruch nehmen. Sie haben gem. § 11 FAGG (Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) als Konsument das Recht, binnen 14 Tagen ab heute von dieser Vereinbarung zurückzutreten (siehe Widerrufsformular in der Nebenkostenübersicht des ÖVIs - Form 13). Im Fall eines Rücktritts verpflichten Sie sich, von bereits gewonnen Information keinen Gebrauch zu machen, z.B. nicht an Dritte weiterzugeben.
Damit Sie nicht 14 Tage warten müssen, um weitere Informationen oder einen Besichtigungstermin zu erhalten, haben Sie die Möglichkeit unter den folgenden Optionen zu wählen:
1.) Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden.
Das vorzeitige Tätigwerden umfasst z.B. die sofortige Übermittlung von Unterlagen und Informationen zur Immobilie sowie eine Besichtigung bereits innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme damit zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung des Maklers (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht nach dem FAGG verliere. Die Rücktrittsrechte des KSchG (Konsumentenschutzgesetzt) bleiben selbstverständlich erhalten. Der Wunsch nach vorzeitigem Tätigwerden und Verzicht aufs Rücktrittsrecht bezieht sich auf alle zukünftig angefragten oder unterbreiteten Immobilienangebote unseres Unternehmens.
Die Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Maklervertrag) aufgrund der verdienstlichen, kausalen Tätigkeit des Maklers.
2.) Ich wünsche kein vorzeitiges Tätigwerden.
Ich nehme zur Kenntnis, dass ich erst nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist die gewünschten Informationen und Unterlagen erhalte.
3.) Die Anfrage erfolgt durch ein Unternehmen
und unterliegt daher nicht dem FAGG.
Bitte fühlen Sie das unten stehende Formular vollständig aus.